Kanzlei
Fachliche Kompetenz verlangt Konzentration. Zudem kann bei der heutigen Fülle von Gesetzen und Gerichtsentscheidungen nur ein spezialisierter Rechtsanwalt die einzelnen Rechtsgebiete sicher beherrschen und seinen Mandanten eine qualifizierte Beratung anbieten. Deshalb arbeiten wir nicht auf allen Rechtsgebieten, sondern konzentrieren uns auf das, was wir am liebsten machen und am besten können: Rechtsberatung und Vertretung in allen Fragen des Arbeitsrechts und Immobilienrechts.
Arbeitsrecht
Wir vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zum Arbeitsrecht gehören unter anderem die Themen Kündigung, Kündigungsschutz, Lohn und Gehalt, Abmahnung, Aufhebungsvertrag und Abfindung, ferner aber auch Fragen im Zusammenhang mit Sozialabgaben, Arbeitslosengeld oder Sperrzeit.
Im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht verfügen wir über langjährige Gerichts- und Beratungserfahrung. Wir entwerfen Arbeitsverträge und Anstellungsverträge, klären Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Risiken auf, wenn sie einen neuen Arbeitsvertrag abschließen und passen Vereinbarungen neuen Gegebenheiten an. Soll ein Arbeitsverhältnis beendet werden, so führen wir Kündigungsschutzprozesse, entwerfen Aufhebungsvereinbarungen und handeln ihren Inhalt aus. Wir sind in der Lage, auch Umstrukturierungen und Maßnahmen des Personalabbaus zu begleiten.
Im kollektiven Arbeitsrecht zählt die Beratung zu Fragen aus dem Tarifvertragsrecht ebenso zu unserem Leistungsspektrum wie die Betreuung von Mandanten im Rahmen von Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren. Besondere Erfahrungen können wir neben der Beratung und Vertretung auch in der Schulung und Weiterbildung von Betriebsräten vorweisen.
Immobilienrecht
Wir vertreten vornehmlich Vermieter ebenso wie zukünftige als auch gegenwärtige Eigentümer von Immobilien bei ihren Fragen rund um ihre Immobilien. Dieser Themenkomplex umfasst insbesondere die Punkte:
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gewerbliches Mietrecht
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Wohnraummietrecht
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Wohnungseigentumsrecht
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Bau- und Architektenrecht
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Makler- und Bauträgerrecht
Aufgehend von den täglichen Fragen und Problemen, denen sich Haus- und Wohnungseigentümer sowie Immobilienunternehmen, die im Bereich der Miet- und WEG-Verwaltung tätig sind, gegenübergestellt sehen, bieten wir unseren Mandanten eine branchenspezifisch auf Sie maßgeschneiderte Full-Service-Betreuung an. Wir fertigen rechtssichere Erklärungen zu Pacht- und Mieterhöhungen, Modernisierungsankündigungen, sowie Kündigungen und setzen diese täglich vor Gericht durch. Wir schöpfen zu Gunsten unserer Mandanten den Rechtsweg aus und begleiten regelmäßig Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof.
Da die wirtschaftliche Stärke eines Unternehmens insbesondere auch von der Kompetenz und dem Fachwissen seiner einzelnen Mitarbeiter abhängt, gehören Mitarbeiterschulungen, beispielsweise zu den Themenkomplexen Mietmängel-Management, Schönheitsreparaturen und Abrechnung von Betriebskosten, gleichfalls zu den Leistungsangeboten unserer Kanzlei.
Im gewerblichen Mietrecht beraten wir unsere Mandanten bei Vertragsanbahnungen und begleiten die Vertragsverhandlungen bis zum Abschluss der Verträge. Wir gewährleisten Rechtssicherheit bei Anwendung der Formvorschriften (gesetzliche Schriftform, notarielle Form, Textform, digitale Signatur) und sichern gegen das AGB-Risiko (Transparenzgebot). Wir formulieren rechtssicher die Klauseln zur Instandsetzung, zu "Dach und Fach" und zum Rückbau. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Themen Option, Individualvereinbarung und Wertsicherung, da entscheidend hiervon die Rendite einer Immobilie abhängt. Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten können wir bei der Formulierung von Pacht- und Mietverträgen sowie für das Facility-Management vorweisen.
Regelmäßig werden wir zur Vorbereitung von Immobilientransaktionen mit der rechtlichen due diligence (Bewertung der Immobilie) beauftragt. Zur rechtlichen due diligence gehört vor allem die Prüfung der Wirksamkeit und Werthaltigkeit der Mietverträge. Ebenso zählen dazu die Prüfung der öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Baulasten, die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Verwertung sowie die Prüfung der zu übernehmenden Dienstleistungsverträge und der Grundbuchlasten. Zudem beraten wir bei allen Kaufverträgen über Baugrundstücke, Wohnimmobilien, Geschäftshäuser, Hotels und Einkaufszentren.
Wir beraten Projektentwickler umfassend von der Finanzierung über die Bau- oder Sanierungsphase bis hin zur Vermietung/Vermarktung. Ferner betreuen wir Bauvorhaben und Immobilien von der Idee über die Realisierung bis zu ihrer Vermarktung. Im Übrigen zählt auch die Beratung und Betreuung von Bauherren, die beabsichtigen, Generalunternehmer-, Generalübernehmer- oder Werkverträge abzuschließen, zu unserem Leistungsspektrum.
Als verlässlicher und kompetenter Partner stehen wir unserer Mandantschaft von der Projektidee, über den ersten Spatenstich bis hin zur Nutzung einer Immobilie beratend zur Seite und sorgen für eine optimale Umsetzung ihrer Interessen. Langjährige Praxiserfahrung und ständige Beobachtung und Auswertung der einschlägigen Gerichtsentscheidungen haben uns sensibilisiert, frühzeitig Risiken zu erkennen und diese durch gezielte Formulierungen in Pacht- und Mietverträgen, wenn nicht völlig auszuschließen, dann nach Absprache mit den Mandanten, jedenfalls zu deren Gunsten zu minimieren.
Bei Fragen zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG) beraten wir unsere Mandanten während der gesamten Aufteilungsphase über das Einholen der Abgeschlossenheitsbescheinigung bis hin zur Eintragung der jeweiligen Eigentumswohnungen im Grundbuch. Da bei späterem Streit innerhalb der Eigentümergemeinschaft die Teilungserklärung von besonderer Bedeutung ist, wirken wir mit, eine interessengerechte Teilungserklärung für das jeweilige Objekt herzustellen. Ferner beraten und vertreten wir Wohnungseigentümer und Verwalter in allen Fragen rund um das WEG.